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Der Bundesrat hat die Revision des Ausführungsrechts zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG) verabschiedet. Diese Revision stärkt den Schutz der Personen, die an Forschungsprojekten teilnehmen. Darüber hinaus werden aber auch die Rahmenbedingungen für die Forschung verbessert – insbesondere durch die Digitalisierung.