Im Frühling nimmt die Anzahl an Zecken und Flöhen deutlich zu. Zum Schutz vor diesen und anderen Ektoparasiten greifen viele Tierhalter auf Arzneimittel mit dem Wirkstoff Permethrin zurück. Doch während Hunde die Mittel gut vertragen, können bei Katzen schwere Vergiftungserscheinungen bis hin zum Tod auftreten. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt daher vor einer Fehlanwendung permethrinhaltiger Tierarzneimittel.
Permethrin wird seit langem erfolgreich bei bestimmten Haustieren gegen Ektoparasiten wie Flöhe und Zecken eingesetzt. Seit 2010 unterstehen Tierarzneimittel mit dem Wirkstoff Permethrin zur Anwendung bei Kleintieren der Verschreibungspflicht, d. h. sie können nur nach einer vorangegangenen Beratung durch den behandelnden Tierarzt bezogen werden.
Seit letztem Jahr ist die Verschreibungspflicht bei einigen permethrinhaltigen Mitteln für Hunde entfallen. Sie können nun ohne vorherige Beratung durch den Tierarzt in Apotheken erworben werden.
Aufgrund dieses erleichterten Zugangs für Tierhalter weist das BVL erneut auf die Risiken einer Fehlanwendung bei Katzen hin. Auch ein unbeabsichtigter Permethrin-Kontakt, wenn beispielsweise Hund und Katze in einem Haushalt leben, birgt Risiken für die Katze.
Auswirkungen auf Katzen
Katzen fehlt ein spezifisches Enzym, um den Wirkstoff Permethrin im Körper umwandeln zu können. Erhält das Tier dennoch ein permethrinhaltiges Arzneimittel, können schwere Vergiftungserscheinungen wie Störungen des zentralen Nervensystems die Folge sein, die auch zum Tode führen können.
Die Hauptsymptome einer Permethrinvergiftung bei Katzen sind:
• Krämpfe
• Lähmungserscheinungen
• erhöhter Speichelfluss
• Erbrechen
• Durchfall
• Atembeschwerden
Verhalten bei einer Permethrinvergiftung
Treten die oben genannten Symptome nach einem unbeabsichtigten Kontakt der Katze mit Permethrin auf oder kam es zu einer versehentlichen Fehlanwendung eines permethrinhaltigen Arzneimittels, sollte umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden. Dieser wird gegebenenfalls Präventivmaßnahmen einleiten, die Katze symptomatisch behandeln und in schweren Fällen die nötigen Notfallmaßnahmen durchführen.
Zusätzlich sollten vermutete unerwünschte Arzneimittelreaktionen vom Tierhalter oder vom behandelnden Tierarzt an das BVL gemeldet werden. Diese Informationen helfen dem BVL dabei, mögliche Arzneimittelrisiken frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls im Rahmen der Pharmakovigilanz geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung einzuleiten.
Quelle:
Comments are closed.